Plus Job neben dem Job

Tagsüber angestellt, abends Unternehmer

Manch einer hat eine Geschäftsidee, weiß aber nicht, ob sie sich trägt und damit der Lebensunterhalt finanziert werden kann.

10.05.2017 UPDATE: 10.05.2017 14:59 Uhr 2 Minuten, 32 Sekunden

Wer neben seinem Hauptjob selbstständig arbeitet, muss das dem Finanzamt melden. Denn für die zusätzlichen Einkünfte wird Umsatzsteuer fällig. Foto: Andrea Warnecke

Berlin. (dpa)  Jede Existenzgründung birgt das Risiko des Scheiterns. Manche fahren daher zunächst zweigleisig: Hauptberuflich sind sie weiter fest angestellt - damit zuverlässig Geld für den Lebensunterhalt aufs Konto fließt. Nebenberuflich arbeiten sie selbstständig - und testen so, ob sich die Geschäftsidee auch trägt. Doch einfach loslegen können Teilzeitselbstständige nicht.

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