Steht jährliche Zahlweise einem geldwerten Vorteil entgegen?
Bis zu 50 Euro zusätzlich sind für Arbeitnehmer steuerfrei drin - wenn Arbeitgeber ihnen Sachwerte zukommen lassen, die diesen Betrag nicht übersteigen.
Berlin. (dpa/tmn) - Ihr Arbeitgeber meint es gut mit Ihnen und gewährt Ihnen zusätzlich zu Ihrem Lohn oder Gehalt noch sogenannte geldwerte Vorteile? Das können zum Beispiel Essensgutscheine, Geschenkkarten für den Einzelhandel, Zeitungsabonnements oder Tankgutscheine sein. Übersteigen Zuwendungen wie diese den Betrag von 50 Euro pro Monat nicht, müssen sie nicht versteuert werden.
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