Bloß nicht unter Druck setzen lassen
Mit einem Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden. Beschäftigte sollten sich dabei aber niemals vom Arbeitgeber unter Druck setzen lassen - es drohen Nachteile.

Saarbrücken (dpa/tmn) - Wer einen Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber vorgelegt bekommt, sollte den nicht unter Druck oder Zwang unterschreiben. Darauf macht Uli Meisinger, Rechtsberater der Arbeitskammer des Saarlandes aufmerksam.
Ein Aufhebungsvertrag dient in der Regel dazu, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Der Rechtsberater aber kennt aus der Praxis Fälle, in denen
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