Plus Arbeitsrecht

Wann Arbeitgeber Fortbildungskosten zurückfordern können

Eine Fortbildung gemacht, aber nicht zur Prüfung angetreten? Die Frage, ob eine Arbeitnehmerin die vom Arbeitgeber übernommenen Fortbildungskosten zurückzahlen muss, beschäftigte mehrere Gerichte.

30.08.2023 UPDATE: 30.08.2023 08:27 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden

Der Abbruch einer Fortbildung kann teuer werden: Finanziert der Arbeitgeber sie, kann er die Förderung nämlich unter Umständen zurückfordern. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn​

Erfurt/Freiburg (dpa/tmn) - Finanziert der Arbeitgeber eine Fortbildung, kann er vertraglich festlegen, dass Beschäftigte sich an den Kosten dafür beteiligen müssen, sollten sie die Fortbildung nicht beenden.

Eine pauschale Rückzahlungspflicht wegen wiederholten Nichtablegens der zur Fortbildung gehörenden Prüfung ist aber nicht zulässig. Das geht aus einer Entscheidung des

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

Arbeitsrecht: Wann Arbeitgeber Fortbildungskosten zurückfordern können - Ausbildung & Beruf - Rhein-Neckar-Zeitung
Plus Arbeitsrecht

Wann Arbeitgeber Fortbildungskosten zurückfordern können

Eine Fortbildung gemacht, aber nicht zur Prüfung angetreten? Die Frage, ob eine Arbeitnehmerin die vom Arbeitgeber übernommenen Fortbildungskosten zurückzahlen muss, beschäftigte mehrere Gerichte.

30.08.2023 UPDATE: 30.08.2023 08:27 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden

Der Abbruch einer Fortbildung kann teuer werden: Finanziert der Arbeitgeber sie, kann er die Förderung nämlich unter Umständen zurückfordern. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn​

Erfurt/Freiburg (dpa/tmn) - Finanziert der Arbeitgeber eine Fortbildung, kann er vertraglich festlegen, dass Beschäftigte sich an den Kosten dafür beteiligen müssen, sollten sie die Fortbildung nicht beenden.

Eine pauschale Rückzahlungspflicht wegen wiederholten Nichtablegens der zur Fortbildung gehörenden Prüfung ist aber nicht zulässig. Das geht aus einer Entscheidung des

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+