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BGH kippt Klausel zu Kontogebühren für Geschäftskunden

Karlsruhe (dpa) - Banken dürfen bei Girokonten von Geschäftskunden nicht grundsätzlich jede Buchung berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und eine entsprechende Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau für unwirksam und nichtig erklärt.

28.07.2015 UPDATE: 28.07.2015 15:36 Uhr 53 Sekunden
BGH in Karlsruhe
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat eine Klausel zu Kontogebühren für Geschäftskunden gekippt. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Banken dürfen bei Girokonten von Geschäftskunden nicht grundsätzlich jede Buchung berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und eine entsprechende Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau für unwirksam und nichtig erklärt.

Die Klausel sah ein Entgelt "pro Buchungsposten" vor. (Az.: XI ZR 434/14) Damit kann ein

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