BGH-Urteil: Energieversorger durften Preise erhöhen
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Energieversorgern gestärkt. Sie durften die Preise in der Vergangenheit auch ohne umfassende Begründung erhöhen. Voraussetzung ist aber, dass sie bei den Erhöhungen keinen Gewinn machen wollten.

Energieversorger durften in der Vergangenheit auch ohne Begründung die Gaspreise erhöhen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Foto: dpa
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Energieversorgern gestärkt. Sie durften die Preise in der Vergangenheit auch ohne umfassende Begründung erhöhen. Voraussetzung ist aber, dass sie bei den Erhöhungen keinen Gewinn machen wollten.
In den konkreten beiden Fällen gaben die Richter den Stadtwerken Hamm und Geldern (beide Nordrhein-Westfalen) recht, die von
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