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BGH-Urteil: Energieversorger durften Preise erhöhen

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Energieversorgern gestärkt. Sie durften die Preise in der Vergangenheit auch ohne umfassende Begründung erhöhen. Voraussetzung ist aber, dass sie bei den Erhöhungen keinen Gewinn machen wollten.

28.10.2015 UPDATE: 28.10.2015 12:56 Uhr 1 Minute, 35 Sekunden
Gas wird teurer

Energieversorger durften in der Vergangenheit auch ohne Begründung die Gaspreise erhöhen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Foto: dpa

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Energieversorgern gestärkt. Sie durften die Preise in der Vergangenheit auch ohne umfassende Begründung erhöhen. Voraussetzung ist aber, dass sie bei den Erhöhungen keinen Gewinn machen wollten.

In den konkreten beiden Fällen gaben die Richter den Stadtwerken Hamm und Geldern (beide Nordrhein-Westfalen) recht, die von

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