Modehaus-Betreiberin vor Gericht erfolgreich gegen 2G-Regel
In Hessen darf eine Modehändlerin ihre Läden vorerst ohne Anwendung der 2G-Regel betreiben. Zuvor sah ein Gericht das Grundrecht auf Gleichbehandlung der Frau durch die Coronavirus-Schutzverordnung verletzt.
Frankfurt/Main (dpa) - Eine Betreiberin dreier Modehäuser hat vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt mit einem Eilantrag gegen die 2G-Regel in Hessen einen Erfolg erzielt.
Nach dem am Montag zugestellten Beschluss des Gerichts kann sie ihre Geschäfte vorerst ohne Anwendung der 2G-Regel betreiben, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte.
Die Antragstellerin hatte argumentiert,
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