Plus Corona-Pandemie

Modehaus-Betreiberin vor Gericht erfolgreich gegen 2G-Regel

In Hessen darf eine Modehändlerin ihre Läden vorerst ohne Anwendung der 2G-Regel betreiben. Zuvor sah ein Gericht das Grundrecht auf Gleichbehandlung der Frau durch die Coronavirus-Schutzverordnung verletzt.

31.01.2022 UPDATE: 31.01.2022 17:33 Uhr 51 Sekunden
2G-Regel
Ein Schild mit der Aufschrift «2G - Eintritt nur für Geimpfte und Genesene» hängt im Schaufenster eines Modegeschäftes in Potsdam. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

Frankfurt/Main (dpa) - Eine Betreiberin dreier Modehäuser hat vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt mit einem Eilantrag gegen die 2G-Regel in Hessen einen Erfolg erzielt.

Nach dem am Montag zugestellten Beschluss des Gerichts kann sie ihre Geschäfte vorerst ohne Anwendung der 2G-Regel betreiben, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte.

Die Antragstellerin hatte argumentiert,

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