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Bundesgerichtshof klärt Anforderungen an Preiswerbung

Mit Preisermäßigungen locken viele Einzelhändler ihre Kundschaft an. Dabei gibt es rechtlich einiges zu beachten. Der BGH hat eine Kaffee-Werbung unter die Lupe genommen - und übt Kritik.

09.10.2025 UPDATE: 09.10.2025 09:37 Uhr 1 Minute, 19 Sekunden
Rechtsstreit um Netto-Werbung
In Karlsruhe ging es um eine Kaffee-Werbung des Lebensmitteldiscounters Netto.

Karlsruhe (dpa) - Wenn Händler mit einer Preisermäßigung werben, müssen sie dabei für Verbraucher unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung betont. Im konkreten Fall ging es um eine Werbung des Lebensmitteldiscounters Netto. Die Wettbewerbszentrale hatte geklagt, weil sie in der