Plus VW-Dieselskandal

Kein Restschadenersatz bei Gebrauchtwagen

Das Sprichwort "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben" trifft in diesem Fall auf die Diesel-Kläger zu, die ihre Klage zu spät eingereicht haben. Sie gehen nun leer aus.

10.02.2022 UPDATE: 10.02.2022 15:36 Uhr 41 Sekunden
Volkswagen

Symbolfoto: Julian Stratenschulte/Archiv

Karlsruhe. (dpa) Diesel-Kläger mit einem Gebrauchtwagen, die zu spät gegen VW vor Gericht gezogen sind, gehen endgültig leer aus. Ein sogenannter Restschadenersatz, den es in bestimmten Fällen bei Verjährung noch geben kann, komme hier nicht in Betracht, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Für Neuwagen ist die Frage nach wie vor offen. Darüber verhandelt ein

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.