Kein Restschadenersatz bei Gebrauchtwagen
Das Sprichwort "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben" trifft in diesem Fall auf die Diesel-Kläger zu, die ihre Klage zu spät eingereicht haben. Sie gehen nun leer aus.

Symbolfoto: Julian Stratenschulte/Archiv
Karlsruhe. (dpa) Diesel-Kläger mit einem Gebrauchtwagen, die zu spät gegen VW vor Gericht gezogen sind, gehen endgültig leer aus. Ein sogenannter Restschadenersatz, den es in bestimmten Fällen bei Verjährung noch geben kann, komme hier nicht in Betracht, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Für Neuwagen ist die Frage nach wie vor offen. Darüber verhandelt ein
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