Airline haftet: Sturz auf Fluggastbrücke
Nasse Stelle mit großer Wirkung: Stürzt ein Passagier deshalb auf einer Fluggastbrücke, kann er auf Schmerzensgeld hoffen.
Karlsruhe (dpa) - Der Sturz eines Reisenden auf einer Fluggastbrücke kann Airlines teuer zu stehen kommen. Der Gang über eine solche Brücke oder eine Flugzeugtreppe in den Flieger gehöre zum Einsteigevorgang, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).
Luftverkehrsunternehmen haften demnach, wenn Passagiere unverschuldet wegen der spezifischen Gefahren eines solchen Übergangs zu Fall kommen.
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