Plus Klage vor BGH

Airline haftet: Sturz auf Fluggastbrücke

Nasse Stelle mit großer Wirkung: Stürzt ein Passagier deshalb auf einer Fluggastbrücke, kann er auf Schmerzensgeld hoffen.

21.11.2017 UPDATE: 21.11.2017 13:13 Uhr 1 Minute, 8 Sekunden
Fluggastbrücke
Der Einstieg über eine Luftgastbrücke sei nicht luftverkehrstypisch, argumentierte der Lufthansa-Anwalt bei der mündlichen BGH-Verhandlung. Foto: Roland Weihrauch

Karlsruhe (dpa) - Der Sturz eines Reisenden auf einer Fluggastbrücke kann Airlines teuer zu stehen kommen. Der Gang über eine solche Brücke oder eine Flugzeugtreppe in den Flieger gehöre zum Einsteigevorgang, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).

Luftverkehrsunternehmen haften demnach, wenn Passagiere unverschuldet wegen der spezifischen Gefahren eines solchen Übergangs zu Fall kommen.

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