Plus Urteil

Größere Impf-Reaktionen müssen vom Arzt dokumentiert werden

Eine 56-Jährige hatte Klage eingereicht, weil sie nach einer Tetanus- und Diphtherieimpfung Beschwerden hatte.

20.06.2022 UPDATE: 20.06.2022 13:03 Uhr 57 Sekunden
Symboldbild: David-Wolfgang Ebener/dpa

Stuttgart. (dpa/lsw) Ein Impfschaden kann trotz einer ausgeprägten Reaktion nur dann anerkannt werden, wenn es sich nicht um eine übliche Nebenwirkung des Impfstoffes handelt und alles ärztlich dokumentiert worden ist. Das hat das Landessozialgericht (LSG) in Stuttgart entschieden und die Klage einer Frau aus dem Raum Waiblingen zurückgewiesen.

Die 56-Jährige war nach einem Sturz und

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