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Richter weisen Weg zu Fahrverboten

Schriftliches Urteil liegt vor - Blaue Umweltzone könnte in eigener Verantwortung eingerichtet werden - Land lässt sich mit Bewertung Zeit

05.09.2017 UPDATE: 06.09.2017 06:00 Uhr 2 Minuten, 27 Sekunden

Eine der möglichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Stuttgart ist ein Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs. Foto: Lino Mirgeler

Von Roland Muschel, RNZ Stuttgart

Stuttgart. Seit Montagabend liegt den Verfahrensbeteiligten das mit Spannung erwartete schriftliche Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart zur Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Luftreinehalteplan in der Landeshauptstadt vor. Für die Entscheidung, ob das Land das Urteil an- und damit Fahrverbote für viele Diesel in Kauf nimmt, in

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