Nach Stöckle-Urteil

SPD fordert Rücktritt von Theresia Bauer (Update)

Wissenschaftsministerin habe in Ludwigsburger Hochschulaffäre Fürsorgepflicht gegenüber Beamten verletzt

29.08.2018 UPDATE: 29.08.2018 16:32 Uhr 1 Minute, 52 Sekunden

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Foto: dpa

Von Roland Muschel u. Axel Habermehl, RNZ Stuttgart

Stuttgart/Paris. Bereits Ende Mai hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart geurteilt, dass die vorzeitige Ablösung von Claudia Stöckle als Rektorin der Beamtenhochschule Ludwigsburg im Februar 2015 nicht rechtens gewesen sei. Nun liegt die schriftliche Begründung für die Entscheidung vor.

Die 48 Seiten haben es für das zuständige Stuttgarter Wissenschaftsministerium und dessen Chefin Theresia Bauer (Grüne) in sich – und führen prompt zur Rücktrittsforderung von Seiten der oppositionellen SPD.

"Wissenschaftsministerin Theresia Bauer hat gegenüber den Hochschulgremien, der Öffentlichkeit und dem Parlament mehrfach gelogen. Sie hat die Gremien manipuliert mit der Behauptung, die von ihr eingesetzte Kommission hätte unabhängig agiert", sagte der SPD-Politiker Sascha Binder.

Dabei sei das Gegenteil der Fall gewesen, das sei der "eindeutige Befund" des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Deshalb fordere er Bauers Rücktritt: "Wer die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten in dieser Art und Weise mit Füßen tritt und das Parlament jahrelang hinter das Licht führt, hat in einer baden-württembergischen Landesregierung nichts mehr zu suchen."

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Bauers Sprecher wies die Rücktrittsforderung als "substanzlos" zurück. Im Übrigen gehe die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts nicht über seine Argumentation im Eilverfahren hinaus. Damals hatte Stöckle vor dem Verwaltungsgericht ebenfalls gesiegt, in nächster Instanz aber ebenfalls im Eilverfahren verloren.

Über die vorzeitige Beendigung der Amtszeit Stöckles sagte Bauer am Rande einer Delegationsreise in Paris gegenüber dieser Zeitung: "Aus meiner Sicht ist damals nichts passiert, was die Abwahl nicht rechtswirksam oder nicht korrekt gemacht hätte. Das ist ja auch im Berufungsverfahren bestätigt worden." Ihr Sprecher kündigte an, dass das Ministerium nach Vorliegen der jetzigen schriftlichen Urteilsbegründung erneut in Berufung gehen wolle. Es sei nun eine "letztinstanzliche Klärung" geboten.

Stöckle hatte ihr Amt im März 2012 angetreten. Ihr Vorgänger hatte an seinem letzten Arbeitstag an 13 Professoren Zulagen vergeben, Stöckle kam zu dem Schluss, dass die Zulagen rechtswidrig gewährt wurden – der Fall beschäftigt mittlerweile einen Untersuchungsausschuss im Landtag. In der Folge kam es zu Spannungen innerhalb der Hochschule.

Im September 2014 setzte Ministerin Bauer eine Kommission ein, die die Absetzung der Rektorin empfahl. Die Gremien der Hochschule folgten dem Votum. Das Ministerium unterrichtete Stöckle im Februar 2015 über die vorzeitige Beendigung ihres Amtes. Die klagte.

Die maßgeblichen Sitzungen des Senats und des Hochschulrats hätten "an einer durchschlagenden Verletzung des Prinzips der Öffentlichkeit" gelitten, heißt es nun in der schriftlichen Begründung. Zudem hält das Gericht der Ministerin vor, die eingesetzte Kommission als unabhängig und frei arbeitend dargestellt zu haben; tatsächlich aber hätten Kommission und Ministerium ihr Vorgehen insbesondere mit Blick auf die Klägerin "geradezu Hand in Hand" abgestimmt.

Ministerin Bauer habe bei Einsetzung der Kommission stets darauf hingewiesen, dass es darum gehe, sich einen zusätzlichen, unabhängigen Blick von außen zu verschaffen, um zu einer guten Entscheidung zu gelangen. Genau das sei auch geschehen, hielt ihr Sprecher dagegen. Die Ministerin selbst beteuerte: "Ich habe der Kommission bezüglich Ihrer Arbeit keine inhaltlichen Vorgaben gemacht."

Update: 29. August 2018, 19.22 Uhr

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