Urteil im Streit um S21-Pläne
Bahn und Umweltschützer zufrieden
Mannheim. (lsw) Eine einheitliche Baugenehmigung für die Stuttgart-21-Pläne der Bahn am Landesflughafen ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg rechtswidrig. Mit seinem Urteil gab der Fünfte Senat am Dienstag in Mannheim klagenden Umweltschützern Recht. Sie hatten einen gemeinsamen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes (EBA) für den
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