Landesamt für Besoldung Baden-Württemberg

141 Millionen Euro "gefunden"

Pures Chaos - Nicht nur wurde Lohnsteuer doppelt abgeführt – Prüfer stoßen auch auf weitere Überraschungen

15.03.2018 UPDATE: 16.03.2018 06:00 Uhr 2 Minuten, 5 Sekunden

Symbolfoto: Fritz Weidenfeld

Von Jens Schmitz, RNZ Stuttgart

Stuttgart. Doppelzahlungen, Rechenfehler, jetzt taucht unverhofft Geld auf: Beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) scheint es drunter und drüber zu gehen. Kontrolleure des Finanzministeriums haben am Donnerstag einen ersten Zwischenbericht präsentiert - nun gibt es noch mehr offene Fragen.

Worum geht es im Kern? Ende Februar hat das Finanzministerium die Öffentlichkeit über eine teure Panne informiert: In den Jahren von 2008 bis 2014 habe das LBV Lohnsteuer für öffentliche Bedienstete doppelt an den Bund abgeführt. Einen Teil wolle man zurückfordern, doch rund die Hälfte sei wahrscheinlich verjährt. Ministerin Edith Sitzmann (Grüne) berief eine Revisionsgruppe außerhalb des LBV, deren erste Ergebnisse jetzt dem Finanzausschuss des Landtags vorgestellt wurden.

Was sind die neuen Erkenntnisse? Die vom LBV zunächst ermittelte Überzahlung wurde von 91 Millionen auf 95,7 Millionen Euro korrigiert: Bei der ersten Berechnung habe es Übertragungsfehler gegeben. 2014 und 2015 sind demnach weitere Rechen- und Übertragungsfehler passiert, durch die noch einmal 2,9 Millionen Euro zu viel abgeführte Lohnsteuer stehen blieben. Die Prüfer stießen aber noch auf eine weitere Überraschung: Auf einem Buchungskonto fanden sie 141 Millionen Euro mehr als erwartet.

Woher stammt das gefundene Geld? Für die Jahre 2006 und 2007 wurde vorläufig festgestellt, dass jeweils im Januar 20 Millionen beziehungsweise 21 Millionen Euro zu wenig an Lohnsteuer abgeführt wurden. Das Ministerium hält es für möglich, dass die verbleibenden 100 Millionen Euro sich einem ähnlichen Muster aus den Vorjahren verdanken. Da mit dem zeitlichen Abstand die Unterlagen lückenhaft werden, wird noch ermittelt.

Hat nie jemand etwas bemerkt? Doch, und das ist ein heikler Punkt. "Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Vorgänge für die Doppelzahlung bereits 2013 im LBV intern in kleinem Kreis aufgearbeitet wurden", erklärte Sitzmann. Allerdings seien die Erkenntnisse weder hausintern noch ans Finanzministerium weitergegeben worden. "Das hat mich erschüttert. Wir haben deshalb die Staatsanwaltschaft informiert." Hätte das Land schon damals Rückforderungen erhoben, wäre wohl weniger Geld verjährt gewesen als heute. Das könnte einen Untreue-Verdacht zum Nachteil des Landes begründen.

Wie konnte es zu den Überzahlungen kommen? Das Landesamt übernimmt für verschiedene öffentliche Einrichtungen die Gehaltsabrechnung. In den betroffenen Fällen wurde die fällige Lohnsteuer wie vorgesehen automatisch an die Finanzämter vor Ort überwiesen. Zusätzlich wurden die Beträge aber auch manuell beim Finanzamt Stuttgart Körperschaften gemeldet und dorthin ebenfalls gebucht. "Es gab hier offenbar kein Vier-Augen-Prinzip", kritisiert Sitzmann. "Darüber hinaus wurde kein ordnungsgemäßer Jahresabschluss für die betroffenen Buchungskonten gemacht."

Welcher Schaden ist dem Land entstanden? Unterm Strich hat es womöglich Gewinn gemacht: Von den 98,6 Millionen Euro, die zwischen 2008 und 2015 zu viel gezahlt wurden, sind 42,2 Millionen zurückgefordert, die restlichen 56,4 Millionen vermutlich verjährt. Dem gegenüber stehen die neu aufgefundenen 141 Millionen Euro. Wenn es sich tatsächlich um irrtümlich zurückgehaltene Lohnsteuer aus der Zeit bis 2008 handelt, ist die Summe nach Auskunft des Ministeriums definitiv verjährt. Sie könnte im Landeshaushalt als Einnahme verbucht werden.

Welche Rolle spielt die Steuerverwaltung? Warum die Finanzbehörden die nicht abgeführte Lohnsteuer vor 2008 nicht entdeckt haben, ist unklar. Lohnsteuerprüfungen in den Jahren 2008, 2012 und 2017 umfassten den Zeitraum von 2003 bis 2015. Dabei wurde regelmäßig bemängelt, dass ein Datenabgleich über die Computersysteme des LBV nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sei. "Offen ist derzeit, warum die Anforderungen des Finanzamts zuletzt vom LBV immer noch nicht vollständig umgesetzt wurden", teilte das Ministerium mit.

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