Karlsruhe/Freiburg

Kind in Staufen vergewaltigt und verkauft - Revisionen vor dem BGH

Ein Kind wird bei Freiburg jahrelang missbraucht und an andere Männer verkauft. Sieben Täter sowie die Mutter des Opfers werden verurteilt. Revisionen gegen zwei der Urteile knöpft sich jetzt der Bundesgerichtshof vor.

09.05.2019 UPDATE: 09.05.2019 08:06 Uhr 2 Minuten, 26 Sekunden
Die angeklagte Mutter des Jungen (l.). Foto: dpa

Von Jürgen Ruf, dpa

Karlsruhe/Freiburg. (dpa) In dem Mitte Januar 2018 bekanntgewordenen Fall von jahrelangem Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg sind acht Angeklagte, sieben Männer und eine Frau, im vergangenen Jahr zu jeweils mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Für vier wurde die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Verbrechen an dem heute zehn Jahre alten Jungen, die sich laut dem Landgericht Freiburg von Februar 2015 bis September 2017 ereigneten, beschäftigen als Folge auch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dieser muss nun über Revisionen entscheiden.

Um welche Verbrechen handelt es sich?

Ein damals in Staufen lebender Junge war mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und deren Lebensgefährten Männern aus dem In- und Ausland zum Vergewaltigen überlassen worden. Das Paar verging sich auch selbst jahrelang an dem Kind. In dem Fall, der überregional Schlagzeilen machte, gab es acht Anklagen. Verurteilt wurden die Mutter des Jungen und ihr Lebensgefährte sowie sechs Männer aus dem In- und Ausland wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Alle acht haben vor Gericht gestanden, den Jungen missbraucht zu haben.

Um was geht es im konkreten Fall, den der BGH verhandelt?

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Der BGH verhandelt in zwei Fällen über Revisionen. Die Staatsanwaltschaft hat diese in beiden Fällen eingelegt, um vor allem Sicherungsverwahrung zu erreichen. Das Landgericht in Freiburg hatte diese abgelehnt.

Um welche Fälle handelt es sich?

Konkret geht es um einen damals 50 Jahre alten Soldaten der Bundeswehr (Az.: 6 KLs 160 Js 33561/17) und um einen damals 33-Jährigen aus Spanien (Az.: 6 KLs 160 Js 32949/17). Der BGH verhandelt mündlich in diesen zwei Fällen die jeweilige Revision der Staatsanwaltschaft gegen die Freiburger Urteile und in einem der beiden Fälle zusätzlich die Revision des Verurteilten. Dieser hofft laut Anwalt auf ein milderes Urteil.

Welche Strafen hatten die beiden Männer bekommen?

Sie wurden am 16. Mai und am 6. August vergangenen Jahres vom Landgericht Freiburg zu jeweils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Es wurde aber, im Gegensatz zu anderen Urteilen in dem Missbrauchsfall, keine der Haft folgende Sicherungsverwahrung angeordnet. Dafür fehle die notwendige rechtliche Grundlage, begründete das Gericht damals seine Entscheidung. Die beiden Männer seien zum Beispiel nicht vorbestraft gewesen. Die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Nebenklage, die das Kind vor Gericht vertrat, hatten Sicherungsverwahrung gefordert. Nun ist der BGH am Zug.

Der BGH hat sich bereits mit einem anderen Urteil im Missbrauchsfall Staufen befasst. Um was ging es?

Der BGH hat zuletzt die Revision eines Mannes aus der Schweiz verhandelt. Der damals 37 Jahre alte Mann aus dem Schweizer Kanton St. Gallen war im Juli vergangenen Jahres zu neun Jahren Gefängnis sowie zur Zahlung von 14.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Zudem ordneten die Richter Sicherungsverwahrung an. Gegen die Sicherungsverwahrung wehrte sich der Mann vor dem BGH, jedoch ohne Erfolg. Der BGH verwarf Anfang April die Revision des Mannes. Das Urteil ist damit rechtskräftig: Der Mann kommt auch nach Verbüßung der Haftstrafe erstmal nicht frei.

Was ist mit den anderen Urteilen?

Die meisten der Urteile sind rechtskräftig, weil Verurteilte keine Revision eingelegt oder diese mit der Zeit zurückgezogen haben.

Die Mutter des Jungen und ihr Lebensgefährte gelten in dem Fall als Haupttäter. Welche Strafen erhielten sie?

Die Mutter (damals 48) und ihr Lebensgefährte (damals 39) wurden am 7. August vergangenen Jahres vom Landgericht Freiburg verurteilt: die Mutter zu zwölfeinhalb Jahren Haft und der einschlägig vorbestrafte Mann zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Zudem müssen beide Verurteilte Schmerzensgeld zahlen.

Wurde in diesen Fällen Revision eingelegt?

Die Mutter verzichtete noch im Gerichtssaal auf eine Revision, das Urteil gegen sie wurde somit noch am Tag der Urteilsverkündung rechtskräftig. Der Lebensgefährte hingegen legte zunächst Rechtsmittel ein, zog diese aber Mitte September vergangenen Jahres, also rund einen Monat nach dem Urteil, zurück. Auch das Urteil gegen ihn ist somit rechtskräftig (Az.: 6 KLs 160 Js 30250/17).

Was passierte mit dem Jungen?

Er ist seit der Festnahme der Täter in staatlicher Obhut und lebt unter Aufsicht der Behörden bei einer Pflegefamilie.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
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