Hintergrund - Volksbegehren
Damit ein Volksbegehren auf den Weg gebracht werden kann, müssen mindestens 10.000 Unterschriften von wahlberechtigten Baden-Württembergern für einen Zulassungsantrag gesammelt werden. Dieser muss einem konkreten Gesetzentwurf zugrundeliegen. Der Antrag wird dann vom Innenministerium geprüft. Geht er durch, müssen in einem zweiten Schritt innerhalb von sechs Monaten die Unterschriften von zehn
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