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Hintergrund - Volksbegehren

07.01.2019 UPDATE: 07.01.2019 06:00 Uhr 22 Sekunden

Erklärt das Volksbegehren: SPD-Landeschef Andreas Stoch (r.) mit einer Bürgerin in Stuttgart. Foto: Marijan Murat

Damit ein Volksbegehren auf den Weg gebracht werden kann, müssen mindestens 10.000 Unterschriften von wahlberechtigten Baden-Württembergern für einen Zulassungsantrag gesammelt werden. Dieser muss einem konkreten Gesetzentwurf zugrundeliegen. Der Antrag wird dann vom Innenministerium geprüft. Geht er durch, müssen in einem zweiten Schritt innerhalb von sechs Monaten die Unterschriften von zehn

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