Fünftklässler dürfen auf Wunschschule bleiben
Verwaltungsgerichtshof gibt Eltern recht – Land darf Kinder nicht einfach nach Kapazität auf Schulen verteilen
Von Axel Habermehl, RNZ Stuttgart
Stuttgart. Eltern entscheiden über den Bildungsweg ihres Kindes, sie können also auch die Schule auswählen. Die Schulverwaltung kann durchaus steuernd eingreifen, doch diesem "Schülerlenken" sind nun noch engere Grenzen gesetzt. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat einen wegweisenden Beschluss gefasst. Hintergründe zum Urteil.
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