Plus Eltern vor Gericht

Fünftklässler dürfen auf Wunschschule bleiben

Verwaltungsgerichtshof gibt Eltern recht – Land darf Kinder nicht einfach nach Kapazität auf Schulen verteilen

11.12.2017 UPDATE: 12.12.2017 06:00 Uhr 2 Minuten, 6 Sekunden

Die Gemeinschaftsschule in Wutöschingen gilt als Vorzeigeschule. Dementsprechend hoch sind die Anmeldezahlen - weshalb das Schulamt gerne "umverteilen" wollte. Foto: Patrick Seeger

Von Axel Habermehl, RNZ Stuttgart

Stuttgart. Eltern entscheiden über den Bildungsweg ihres Kindes, sie können also auch die Schule auswählen. Die Schulverwaltung kann durchaus steuernd eingreifen, doch diesem "Schülerlenken" sind nun noch engere Grenzen gesetzt. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat einen wegweisenden Beschluss gefasst. Hintergründe zum Urteil.

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