Gericht lehnt Eilantrag gegen 2G-Regel ab
Ein Schuhhändler hatte versucht, die Einschränkungen gerichtlich untersagen zu lassen.
Mannheim. (dpa-lsw) Ein Schuhgeschäft ist mit einem Eilantrag gegen die 2G-Regel vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gescheitert. Die Forderung, nicht nur Genesenen und Geimpften als Kunden Zutritt zu gewähren, sei abgelehnt worden, weil die Infektionszahlen derzeit stark anstiegen, teilten die Mannheimer Richter am Mittwoch mit. Im Nachbarland Bayern ist die Regelung
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