Bluttat in Löwenstein

Dem Ehemann droht lebenslang

Mordprozess beginnt nächste Woche - Mögliches Motiv: Trennung - Verdächtiger schweigt bisher

10.01.2018 UPDATE: 11.01.2018 06:00 Uhr 49 Sekunden

Mit einem Großaufgebot fahndete die Polizei im März nach dem Täter: Letztlich rückte der Ehemann ins Visier der Ermittler. Foto: Endres

Heilbronn. (end) Der Mord an einer Mitarbeiterin der evangelischen Tagungsstätte Löwenstein hatte im März letzten Jahres für viel Aufsehen gesorgt. Und für Entsetzen und viel Verunsicherung.

Aufatmen dann wenige Tage später, als ein dringend Tatverdächtiger verhaftet wurde: der Ehemann. Ab nächster Woche steht der mutmaßliche Täter vor dem Heilbronner Landgericht. Nach dem Prozessauftakt am Freitag, 19. Januar, um 9 Uhr sind bis Ende April 22 Verhandlungstage angesetzt, 97 Zeugen sind geladen.

Der Tatverdächtige, der heute 64 Jahre alte Ehemann des Opfers, schweigt beharrlich. Laut Anklageschrift hatte er am 29. März 2017 gegen 21.30 Uhr seiner getrennt lebenden Ehefrau am Wirtschaftsgebäude der evangelischen Tagungsstätte Löwenstein aufgelauert, als diese nach Hause fahren wollte.

Mit brutaler Gewalt soll er auf sie eingestochen haben; insgesamt neun Stichverletzungen und fünf Schnittverletzungen ergab die Obduktion der Leiche. Die Frau verblutete noch am Tatort. Aufgrund der Schreie der Ehefrau soll sich ein Tagungsgast zum Tatort begeben haben, was der Angeklagte jedoch bemerkt und sich daraufhin entfernt haben soll. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft vermutet als Motiv, dass sich seine Frau endgültig von ihm trennen wollte, weil sie einen neuen Lebensgefährten hatte. Der 63-Jährige ist erst unlängst wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht ihm jetzt eine lebenslängliche Haftstrafe.

Auch interessant
Mord in Löwenstein: Prozess gegen den Ehemann beginnt im Januar
: Nach Verbrechen in Löwenstein: Ermittler erwarten Obduktionsergebnis
(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.