Kein Recht auf einen U-Ausschuss
AfD unterliegt vor dem Verfassungsgerichtshof
Stuttgart. (axh) Im Zusammenhang mit der vergeblich verlangten Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Thema "Linksextremismus in Baden-Württemberg", hat die AfD-Landtagsfraktion eine gerichtliche Niederlage erlitten. Der Verfassungsgerichtshof wies gestern zwei Anträge der Fraktion in einem von ihr angestrengten Organstreitverfahren zurück. Der eine sei unzulässig, der
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+