Im Ernstfall hilft gegen die Kamera des Nachbarn nur eine Zivilklage
Den Landesdatenschutzbeauftragten erreichen zunehmend Beschwerden und Anfragen, handeln kann die Behörde aber nicht.

Von Ulrike Bäuerlein
Stuttgart. Hochentwickelte Überwachungstechnik ist mittlerweile für einen Spottpreis für jedermann zugängig. Der Nachbar installiert eine neue Videoüberwachungskamera an seinem Hauseingang, die auch aufzeichnen kann, wer das Nebenhaus betritt oder verlässt. Außerdem nimmt sie in Bild und Ton auf, was in einem Teil des Nachbargartens passiert. Aber darf der Nachbar



