Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stärkt die Arbeitszeitrechte von Feuerwehrleuten: Muss ein Einsatzleiter vom Dienst außerhalb seines regulären Jobs einen Einsatzwagen zur Verfügung haben und ständig mit einer Alarmierung über Funk rechnen, so ist dies Arbeitszeit.
Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Arbeitszeitrechte von Feuerwehrleuten gestärkt. Muss ein sogenannter Einsatzleiter vom Dienst (EvD) außerhalb seines regulären Jobs einen Einsatzwagen zur Verfügung haben und ständig mit einer Alarmierung über Funk rechnen, so ist dies Arbeitszeit, befand der 4. Senat (Az.: 4 S 94/12). Der Betroffene könne sich nicht verlässlich
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