Plus

Mannheim: Gericht wertet Alarmbereitschaft bei Feuerwehrleuten auf

Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stärkt die Arbeitszeitrechte von Feuerwehrleuten: Muss ein Einsatzleiter vom Dienst außerhalb seines regulären Jobs einen Einsatzwagen zur Verfügung haben und ständig mit einer Alarmierung über Funk rechnen, so ist dies Arbeitszeit.

08.08.2013 UPDATE: 08.08.2013 12:10 Uhr 39 Sekunden
Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Arbeitszeitrechte von Feuerwehrleuten gestärkt. Muss ein sogenannter Einsatzleiter vom Dienst (EvD) außerhalb seines regulären Jobs einen Einsatzwagen zur Verfügung haben und ständig mit einer Alarmierung über Funk rechnen, so ist dies Arbeitszeit, befand der 4. Senat (Az.: 4 S 94/12). Der Betroffene könne sich nicht verlässlich
Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.