Karlsruhe weist Klagen auf strengeres Waffenrecht ab
Karlsruhe. Auch nach der Verschärfung des Waffenrechts dürfen Sportschützen mit tödlichen Waffen schießen. Eltern von Opfern des Amoklaufs in Winnenden klagten deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht - doch die Richter lassen dem Gesetzgeber weiten Spielraum
Karlsruhe. (dpa) Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen von Hinterbliebenen des Amoklaufs von Winnenden auf eine Verschärfung des Waffenrechts abgewiesen. Das geltende Waffenrecht verletze die Beschwerdeführer nicht in ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, so das Gericht in den am Freitag veröffentlichten Beschlüssen (Az. 2 BvR 1645/10 u.a.).
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