Plus

Karlsruhe weist Klagen auf strengeres Waffenrecht ab

Karlsruhe. Auch nach der Verschärfung des Waffenrechts dürfen Sportschützen mit tödlichen Waffen schießen. Eltern von Opfern des Amoklaufs in Winnenden klagten deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht - doch die Richter lassen dem Gesetzgeber weiten Spielraum

15.02.2013 UPDATE: 15.02.2013 15:05 Uhr 1 Minute, 26 Sekunden
Auch nach der Verschärfung des Waffenrechts dürfen Sportschützen mit tödlichen Waffen schießen. Eltern von Opfern des Amoklaufs in Winnenden klagten deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht - doch die Richter lassen dem Gesetzgeber weiten Spielraum. Foto: Boris Roessler/dpa
Von Jochen Neumeyer

Karlsruhe. (dpa) Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen von Hinterbliebenen des Amoklaufs von Winnenden auf eine Verschärfung des Waffenrechts abgewiesen. Das geltende Waffenrecht verletze die Beschwerdeführer nicht in ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, so das Gericht in den am Freitag veröffentlichten Beschlüssen (Az. 2 BvR 1645/10 u.a.).

Zwei der

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.