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Bestellerprinzip am Wohnungsmarkt: Gucken darf nichts kosten

Ein Makler darf keine Gebühr für Besichtigungen verlangen, urteilt das Landgericht Stuttgart

15.06.2016 UPDATE: 16.06.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 49 Sekunden

Stuttgart. Seit einem Jahr gilt am Wohnungsmarkt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Ein Wohnungsvermittler in der Landeshauptstadt verlangte trotzdem von jedem Mietinteressenten knapp 35 Euro für eine Wohnungsbesichtigung. Das Landgericht Stuttgart macht dieser umstrittenen Geschäftspraxis nun ein Ende. Derartige Gebühren seien unzulässig, entschied das

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