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Kreis muss Fahrtkosten für in Frankreich wohnende Schüler übernehmen

Gericht verwies auf eine Verordnung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU.

11.08.2017 UPDATE: 11.08.2017 13:36 Uhr 41 Sekunden

Symbolfoto: dpa

Neustadt an der Weinstraße. (dpa) Der Kreis Südliche Weinstraße muss die Beförderungskosten zweier Schüler übernehmen, obwohl deren Familie jenseits der Grenze in Frankreich lebt. Das hat das Verwaltungsgericht in Neustadt/Weinstraße in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 2 K 1054/16.NW) entschieden.

Die 2000 und 2003 geborenen Schüler wohnen dem Gericht zufolge mit ihrer

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