Plus Verwaltungsgericht in Gießen

Gericht: "Reichsbürger" dürfen keine Waffen besitzen

"Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Wer aber deren Rechtsordnng nicht anerkennt, wird dies vermutlich auch in Sachen Waffengesetz nicht tun. Aus richterlicher Sicht kann dies nur eine Konsequenz haben.

26.06.2018 UPDATE: 26.06.2018 14:38 Uhr 31 Sekunden
«Reichsbürger»
«Reichsbürger» lehnen die Bundesrepublik und deren Rechtsordnung ab. Foto: Patrick Seeger

Gießen (dpa) - Anhänger der "Reichsbürger"-Szene dürfen nach einem Gerichtsbeschluss keine Waffen besitzen. Wer deren Ideologie folge und die Bundesrepublik und deren Rechtsordnung ablehne, "gebe Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen werde".

Mitglieder und Sympathisanten der Bewegung seien "grundsätzlich als waffenrechtlich

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