Plus Urteil zu Rekord-Entschädigung

Kohl-Richter geht leer aus: Entschädigung nicht vererbbar

Eine "Fülle von Fehlzitaten und Kontextverfälschungen" wirft das Oberlandesgericht Köln dem ehemaligen Ghostwriter von Helmut Kohl vor. Dennoch müssen er und sein Verlag keine Millionen-Entschädigung mehr zahlen. Oder entscheidet der BGH noch anders?

29.05.2018 UPDATE: 29.05.2018 05:33 Uhr 53 Sekunden
Maike Kohl-Richter
Maike Kohl-Richter vor dem Oberlandesgericht Köln. Die zuständige Richterin urteilte, dass Kohl-Richter keinen Anspruch auf eine von Altkanzler Helmut Kohl erstrittene Rekord-Entschädigung in Höhe von einer Million Euro hat. Foto: Oliver Berg

Köln (dpa) - Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf eine von Altkanzler Helmut Kohl erstrittene Rekord-Entschädigung in Höhe von einer Million Euro. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht Köln.

Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen nicht autorisierter Zitate in einem Buch sei nicht vererbbar, erläuterte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske. Schließlich gehe es darum,

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