Plus Urteil

Nazi-Lied auf der Haut: Polizist darf nicht Beamter sein

Die Noten des Horst-Wessel-Liedes als Tattoo, Fotos mit Hitlergruß, Nazi-Devotionalen in der Wohnung - kann ein Polizeibeamter sich das erlauben? Das Bundesverwaltungsgericht hat eine klare Meinung.

17.11.2017 UPDATE: 17.11.2017 05:08 Uhr 1 Minute, 29 Sekunden
Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Foto: Hendrik Schmidt

Leipzig (dpa) - Ein Polizist, der seine rechtsextreme Überzeugungen durch einschlägige Tattoos nach außen trägt, darf kein Beamter sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an diesem Freitag entschieden. (Az.: BVerwG 2 C 25.17)

Es gab damit in dritter Instanz dem Land Berlin Recht, das bereits 2007 Disziplinarklage gegen den Polizisten erhoben und den Mann suspendiert hatte.

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