Nazi-Lied auf der Haut: Polizist darf nicht Beamter sein
Die Noten des Horst-Wessel-Liedes als Tattoo, Fotos mit Hitlergruß, Nazi-Devotionalen in der Wohnung - kann ein Polizeibeamter sich das erlauben? Das Bundesverwaltungsgericht hat eine klare Meinung.
Leipzig (dpa) - Ein Polizist, der seine rechtsextreme Überzeugungen durch einschlägige Tattoos nach außen trägt, darf kein Beamter sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an diesem Freitag entschieden. (Az.: BVerwG 2 C 25.17)
Es gab damit in dritter Instanz dem Land Berlin Recht, das bereits 2007 Disziplinarklage gegen den Polizisten erhoben und den Mann suspendiert hatte.
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+