Plus Urteil des Verwaltungsgerichts

Massenhaftes Kükentöten ist nur noch übergangsweise zulässig

Wirtschaftliche Interessen der Geflügelbranche reichen als vernünftiger Grund für das umstrittene Kükentöten nicht aus. Das hat das oberste deutsche Verwaltungsgericht entschieden. Trotzdem darf das Töten erstmal weitergehen. Wie lange, ist ungewiss.

13.06.2019 UPDATE: 13.06.2019 09:08 Uhr 2 Minuten, 22 Sekunden
Männliche Küken
Millionen männlicher Küken werden jährlich vergast, weil ihre Aufzucht unwirtschaftlich ist. Foto: Bernd Wüstneck

Leipzig (dpa) - Das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht ist nur noch für eine Übergangszeit zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden (Az.: BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16).

Mit seinem Urteil wertete das Gericht die Tierschutzbelange auf. Trotzdem darf das Töten vorerst weitergehen - bis den Brutbetrieben praxisreife

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