Berliner Landgericht nennt Mietpreisbremse verfassungswidrig
Die Mietpreisbremse soll, was der Name sagt: den Anstieg von Mieten begrenzen. Das Berliner Landgericht hält das Instrument für verfassungswidrig. Ändern wird sich aber erst einmal nichts.
Berlin (dpa) - Die seit 2015 geltende Mietpreisbremse ist nach Ansicht des Berliner Landgerichts verfassungswidrig. Das teilte das Gericht im Zusammenhang mit einem Urteil in einem Mietstreit mit.
Gleichzeitig betonte die zuständige Kammer, für eine Entscheidung über die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes sei nur das Bundesverfassungsgericht zuständig.
Der Deutsche Mieterbund sprach
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