Plus Ungleiche Behandlung

Berliner Landgericht nennt Mietpreisbremse verfassungswidrig

Die Mietpreisbremse soll, was der Name sagt: den Anstieg von Mieten begrenzen. Das Berliner Landgericht hält das Instrument für verfassungswidrig. Ändern wird sich aber erst einmal nichts.

19.09.2017 UPDATE: 19.09.2017 18:18 Uhr 1 Minute, 18 Sekunden
Mietpreisbremse
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nach der Abstimmung über die Mietpreisbremse. Foto: Wolfgang Kumm

Berlin (dpa) - Die seit 2015 geltende Mietpreisbremse ist nach Ansicht des Berliner Landgerichts verfassungswidrig. Das teilte das Gericht im Zusammenhang mit einem Urteil in einem Mietstreit mit.

Gleichzeitig betonte die zuständige Kammer, für eine Entscheidung über die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes sei nur das Bundesverfassungsgericht zuständig.

Der Deutsche Mieterbund sprach

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