Plus Rücknahme-Abkommen

Gericht: Deutschland muss Flüchtling zurückholen

Der Plan von Horst Seehofer war: Flüchtlinge werden direkt an der Grenze zu Deutschland gestoppt und in das EU-Land zurückgeschickt, in dem sie zuerst Asyl beantragt haben. Doch so einfach ist das nicht, wie jetzt ein Gerichtsbeschluss aus München zeigt.

14.08.2019 UPDATE: 14.08.2019 11:35 Uhr 2 Minuten, 54 Sekunden
Verwaltungsgericht München
Ein Mann betritt das Verwaltungsgericht München. Foto: Tobias Hase

München (dpa) - Rund ein Jahr nach Abschluss des Rücknahme-Abkommens mit Griechenland muss Deutschland einen zurückgeschickten Flüchtling wieder zurückholen.

Das hat Münchner Verwaltungsgericht in einem Eilbeschluss entschieden. Das Gericht meldet grundsätzliche Bedenken gegen die Praxis an, Asylsuchende an der deutschen Grenze zu stoppen und direkt nach Griechenland zu bringen. Konkret

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