Plus "Racial Profiling"

Urteil: Personenkontrolle wegen Hautfarbe war rechtswidrig 

Wenn sich die Polizei einen Ausweis zeigen lässt und die Hautfarbe spielt dabei eine Rolle, muss sie gute Gründe für die Kontrolle haben. Liegen die nicht vor, verstößt sie nach Auffassung des obersten NRW-Gerichts gegen das Grundgesetz.

07.08.2018 UPDATE: 07.08.2018 17:28 Uhr 1 Minute, 51 Sekunden
Bundespolizei
Im Bundesverfassungsgericht ist auf einer Uniform das Abzeichen der Bundespolizei zu sehen. Foto: Uli Deck

Münster (dpa) - Ausweiskontrollen der Polizei wegen der dunklen Hautfarbe der Betroffenen sind ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz.

Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Damit gab das Gericht einem Kläger aus Witten Recht. Der heute 43 Jahre alte Mann war im November 2013 im Bochumer Hauptbahnhof von zwei

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+