Urteil: Personenkontrolle wegen Hautfarbe war rechtswidrig
Wenn sich die Polizei einen Ausweis zeigen lässt und die Hautfarbe spielt dabei eine Rolle, muss sie gute Gründe für die Kontrolle haben. Liegen die nicht vor, verstößt sie nach Auffassung des obersten NRW-Gerichts gegen das Grundgesetz.
Münster (dpa) - Ausweiskontrollen der Polizei wegen der dunklen Hautfarbe der Betroffenen sind ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz.
Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Damit gab das Gericht einem Kläger aus Witten Recht. Der heute 43 Jahre alte Mann war im November 2013 im Bochumer Hauptbahnhof von zwei
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+