Wenn gegen Politiker ermittelt wird
Dresden (dpa) - Für strafrechtliche Ermittlungen ist die Immunität von Politikern bereits mehrfach vom jeweiligen Parlament aufgehoben worden. Vier Beispiele:
Dresden (dpa) - Für strafrechtliche Ermittlungen ist die Immunität von Politikern bereits mehrfach vom jeweiligen Parlament aufgehoben worden. Vier Beispiele:
BODO RAMELOW (Linke): Das Amtsgericht Dresden stellte 2015 ein Strafverfahren gegen Thüringens Ministerpräsidenten wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein. Es ging um die Teilnahme an einer Anti-Neonazi-Demo 2010. Zuvor
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+