Bundesgericht billigt Abschiebungen islamistischer Gefährder
Zum Schutz vor möglichen Terroranschlägen haben mehreren Bundesländer die Abschiebung islamistischer Gefährder angeordnet. Die harte Linie ist nicht unumstritten - aber laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts rechtmäßig.
Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Grundsatzentscheidungen die Abschiebung von Terrorverdächtigen aus Deutschland gebilligt.
Das Gericht in Leipzig wies am Dienstag die Klagen zweier mutmaßlicher islamistischer Gefährder gegen Abschiebungsanordnungen des niedersächsischen Innenministeriums ab. (Az.: BVerwG 1 A 2.17 und BVerwG 1 A 3.17)
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