Plus Organisierte Kriminalität

Gesetz zur "Vermögensabschöpfung" potenzieller Krimineller

Berlin (dpa) - Das "Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung" gilt seit dem 01. Juli 2017. Es soll dem Staat deutlich mehr Möglichkeiten bieten, durch Verbrechen zusammengetragene Vermögen zu beschlagnahmen.

19.07.2018 UPDATE: 19.07.2018 14:58 Uhr 46 Sekunden
Geldscheine
«Besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass Vermögen aus kriminellen Handlungen herrührt, kann es künftig auch dann eingezogen werden, wenn die konkrete Straftat, aus der es stammt, nicht nachgewiesen werden kann.» Symbolfoto: Jens Kalaene

Berlin (dpa) - Das "Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung" gilt seit dem 01. Juli 2017. Es soll dem Staat deutlich mehr Möglichkeiten bieten, durch Verbrechen zusammengetragene Vermögen zu beschlagnahmen.

Die Strafverfolgungsbehörden konnten das bisher schon unter bestimmten Voraussetzungen. Seit einem Jahr sind ihre Befugnisse und Pflichten durch das neue

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