Plus Numerus clausus auf Prüfstand

Bundesverfassungsgericht prüft Zulassung für Medizinstudium

Was befähigt einen jungen Menschen zum Medizinstudium und zum Arztberuf? Ob sich die Auswahl wesentlich auf die Abiturnote stützen kann oder weitere Kriterien herangezogen werden müssen, ist eine wichtige Frage vor dem Bundesverfassungsgericht.

04.10.2017 UPDATE: 04.10.2017 05:03 Uhr 1 Minute, 29 Sekunden
Numerus clausus
Wie viel darf die Abiturnote bei der Zulassung zum Medizinstudium zählen? Foto: Jens Kalaene

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht stellt die Zulassungsbedingungen für das Medizinstudium mit einer Konzentration auf die Abiturnote auf den Prüfstand.

Im Mittelpunkt der mündlichen Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe stand die Frage, ob das derzeitige Verfahren mit dem Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und des Ausbildungsplatzes sowie dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar

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