Staat kann Unterhaltsvorschuss nur selten zurückholen
Wenn Elternteile - in der Praxis meist Väter - keinen Unterhalt für ihren Nachwuchs zahlen, springt oft der Staat ein. Eigentlich soll er sich das Geld zurückholen. Doch immer öfter gelingt das nicht.
Berlin (dpa) - Der Staat schafft es weiterhin nur selten, den von ihm gezahlten Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden von den säumigen Elternteilen zurückzuholen.
Wie das Familienministerium am Montag bestätigte, sank die Rückholquote im vergangenen Jahr von zuvor 19 auf nur noch 13 Prozent. Demnach wurden im Jahr 2018 rund 2,1 Milliarden Euro an Unterhaltsvorschuss
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