Gericht hebt Abschiebeverbot gegen Sami A. auf
Der Islamist Sami A. wurde Mitte Juli nach Tunesien abgeschoben - trotz eines gerichtlichen Verbots. Monate später sichert das Land zu, dass ihm keine Folter drohe. Dies reicht dem Gelsenkirchener Verwaltungsgericht nun für eine Neubewertung der Lage.
Gelsenkirchen (dpa) - Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebeverbot für den zunächst rechtswidrig abgeschobenen Islamisten Sami A. wieder aufgehoben.
Die Richter halten es nicht mehr für "beachtlich wahrscheinlich", dass dem mutmaßlichen Gefährder in seinem Heimatland Tunesien Folter und unmenschliche Behandlung drohen. Das Gericht gab am Mittwoch einem entsprechenden
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