Plus Kürzung oft unberechtigt

Widersprüche gegen Hartz-IV-Verweigerung oft erfolgreich

Hartz-IV-Empfängern können ihre Leistungen ganz oder teilweise gestrichen werden, wenn sie den sogenannten Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Viele klagen dagegen.

18.04.2019 UPDATE: 18.04.2019 10:08 Uhr 36 Sekunden
Hartz-IV
Hartz-IV-Empfängern können ihre Leistungen gestrichen werden, wenn sie den sogenannten Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Foto: Ralf Hirschberger/ZB/Illustration

Berlin (dpa) - Leistungsverweigerungen für Langzeitarbeitslose, denen fehlende Mitwirkung zur Last gelegt wird, sind in vielen Fällen unberechtigt. Entsprechende Klagen und Widersprüche gegen die Verweigerung von Hartz IV waren im vergangenen Jahr fast in jedem zweiten Fall erfolgreich.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der

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