Widersprüche gegen Hartz-IV-Verweigerung oft erfolgreich
Hartz-IV-Empfängern können ihre Leistungen ganz oder teilweise gestrichen werden, wenn sie den sogenannten Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Viele klagen dagegen.
Berlin (dpa) - Leistungsverweigerungen für Langzeitarbeitslose, denen fehlende Mitwirkung zur Last gelegt wird, sind in vielen Fällen unberechtigt. Entsprechende Klagen und Widersprüche gegen die Verweigerung von Hartz IV waren im vergangenen Jahr fast in jedem zweiten Fall erfolgreich.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der
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