Vorgaben für Kirchen als Arbeitgeber verschätft
Der Chefarzt des katholischen Krankenhauses hatte sich scheiden lassen und standesamtlich ein zweites Mal geheiratet. Daraufhin erhielt er die fristlose Kündigung. Zurecht? Nach zehn Jahren gibt es nun eine Entscheidung - mit Folgen für viele Arbeitnehmer.
Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte der Kirchen als Arbeitgeber weiter eingeschränkt. Die Richter erklärten die Kündigung eines Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf wegen dessen Scheidung und Wiederheirat für nicht rechtmäßig.
Dem Chefarzt war 2009 fristlos gekündigt worden, weil die Kirche in seiner zweiten standesamtlichen Hochzeit einen
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