"Doxxing": Wenn private Daten im Netz landen
Berlin (dpa) - Der Schutz der Privatsphäre wird in Deutschland unter anderem durch das im Grundgesetz garantierte Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis gewährleistet.
Berlin (dpa) - Der Schutz der Privatsphäre wird in Deutschland unter anderem durch das im Grundgesetz garantierte Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis gewährleistet.
Bei der jüngsten Online-Attacke ging es den Tätern vor allem darum, diesen Schutz der Privatsphäre zu verletzen und möglichst viele personenbezogene und vertrauliche Daten
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