Jobcenter muss Schulbücher bezahlen
Eine "Pionierentscheidung" hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen gefällt: Der Gesetzgeber müsse das gesamte menschenwürdige Existenzminimum einschließlich der Kosten des Schulbesuchs sicherstellen. Dazu zählen auch die Kosten für Bücher.
Celle (dpa) - Kosten für Schulbücher müssen Hartz-IV-Empfängern vom Jobcenter bezahlt werden. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, wie ein Sprecher in Celle mitteilte.
Es sei das erste derartige Urteil eines Obergerichts. Geklagt hatte eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe. Sie hatte unter anderem die Erstattung von 135,65 Euro für den Kauf von
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+