Plus Hartz IV

Jobcenter muss Schulbücher bezahlen

Eine "Pionierentscheidung" hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen gefällt: Der Gesetzgeber müsse das gesamte menschenwürdige Existenzminimum einschließlich der Kosten des Schulbesuchs sicherstellen. Dazu zählen auch die Kosten für Bücher.

15.01.2018 UPDATE: 15.01.2018 10:34 Uhr 41 Sekunden
Abitur
Bücher seien nicht Teil der Pauschale für Schulbedarf, entschied das Gericht. Foto: Julian Stratenschulte

Celle (dpa) - Kosten für Schulbücher müssen Hartz-IV-Empfängern vom Jobcenter bezahlt werden. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, wie ein Sprecher in Celle mitteilte.

Es sei das erste derartige Urteil eines Obergerichts. Geklagt hatte eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe. Sie hatte unter anderem die Erstattung von 135,65 Euro für den Kauf von

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