Plus Gerichtsmitteilung

Ehe für alle macht Splittingtarif rückwirkend anwendbar

Hamburg (dpa) - Ein gleichgeschlechtliches Ehepaar führt seit 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft und wandelt sie nach der Einführung der sogenannten Ehe für alle 2017 gesetzlich um. Danach begehrt das Ehepaar, bei der Einkommensteuer zusammen veranlagt zu werden - und zwar rückwirkend vom Jahr 2001 an.

20.08.2018 UPDATE: 20.08.2018 18:23 Uhr 42 Sekunden
Ehe für alle
Hochzeitstorte im Rathaus Schöneberg für die erste gleichgeschlechtliche Eheschließung. Foto: Britta Pedersen/Archiv

Hamburg (dpa) - Ein gleichgeschlechtliches Ehepaar führt seit 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft und wandelt sie nach der Einführung der sogenannten Ehe für alle 2017 gesetzlich um. Danach begehrt das Ehepaar, bei der Einkommensteuer zusammen veranlagt zu werden - und zwar rückwirkend vom Jahr 2001 an.

Der entsprechenden Klage der Eheleute hat der 1. Senat des Finanzgerichts

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