Soldat will lange Haare tragen - Bundesgericht lehnt ab
Werden Männer bei der Bundeswehr diskriminiert, weil sie keinen Zopf tragen dürfen - Frauen aber schon? Darüber entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Leipzig (dpa) - Weil er als Soldat keine langen Haare tragen darf, hat sich ein Stabsfeldwebel vor Gericht mit der Bundeswehr auseinandergesetzt.
Seine Beschwerde gegen den sogenannten Haar- und Barterlass der Truppe wurde am Donnerstag vom 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig allerdings zurückgewiesen. Doch bedürfe die Regelung innerhalb eines "überschaubaren
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