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Ein Fall voller Ungereimtheiten: Die Abschiebung von Sami A.

Kein Mensch darf gefoltert werden - auch kein Extremist: Mit diesem Grundsatz hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lange die Abschiebung eines Gefährders verhindert. Dann wird er doch in sein Heimatland gebracht. Was ist da passiert?

16.07.2018 UPDATE: 16.07.2018 21:58 Uhr 1 Minute, 46 Sekunden
Bundespolizist
Die Bundespolizei teilt mit, erst nach der Übergabe von Sami A. an die tunesischen Behörden vom Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen erfahren zu haben. Foto: Paul Zinken/Archiv

Berlin/Düsseldorf (dpa) - Jahrelang streiten Behörden um die Abschiebung eines Islamisten. Dann geht auf einmal alles ganz schnell, und der Mann findet sich in Tunesien wieder. Die wichtigsten Fragen zu dem Fall im Überblick:

Was wusste die Bundesregierung?

Die Führungsebene inklusive Minister Horst Seehofer (CSU) wusste schon am Mittwoch von Abschiebeplänen für den Freitag. Man

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