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Die Not mit dem Härtefall

Eine alte Dame aus Berlin soll nach 45 Jahren aus ihrer Wohnung weichen, weil ihr Vermieter selbst mehr Platz für seine Familie braucht. Wer benötigt die Wohnung mehr? Wie sollen Gerichte mit der wachsenden Zahl von Härtefällen umgehen? Sehr sorgfältig, so der BGH.

22.05.2019 UPDATE: 22.05.2019 16:54 Uhr 2 Minuten, 42 Sekunden
Eigenbedarfskündigung
Mit Verweis auf Eigenbedarf ist es Vermietern möglich, Mietern zu kündigen. Es sei denn, der Mieter beruft sich auf einen Härtefall. Foto: Stephan Jansen

Karlsruhe (dpa) - Bei Eigenbedarf hat der Mieter normalerweise schlechte Karten. Es sei denn, er beruft sich auf einen Härtefall.

Angesichts weniger bezahlbarer Wohnungen und vieler älterer Mieter geschieht das oft - und macht der Justiz zunehmend zu schaffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) nahm am Mittwoch zwei Eigenbedarfskündigungen zum Anlass, allzu schematischen Prüfungen der Gerichte

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