Deutschland darf trotz Mängeln im Sozialsystem abschieben
Was tun, wenn Deutschland für einen Asylbewerber nicht zuständig ist - das Sozialsystem im tatsächlich zuständigen Staat aber mangelhaft? Unter bestimmten Bedingungen darf dorthin trotzdem abgeschoben werden, wie der Europäische Gerichtshof nun urteilte.
Luxemburg (dpa) - Deutschland darf einen Asylbewerber einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zufolge wegen Unzuständigkeit in ein anderes europäisches Land abschieben, auch wenn das Sozialsystem dort mangelhaft ist.
Eine solche Überstellung sei nur dann verboten, wenn die Schwachstellen besonders gravierend seien, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs am Dienstag in
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