Plus EuGH-Urteil

Deutschland darf trotz Mängeln im Sozialsystem abschieben

Was tun, wenn Deutschland für einen Asylbewerber nicht zuständig ist - das Sozialsystem im tatsächlich zuständigen Staat aber mangelhaft? Unter bestimmten Bedingungen darf dorthin trotzdem abgeschoben werden, wie der Europäische Gerichtshof nun urteilte.

19.03.2019 UPDATE: 19.03.2019 11:38 Uhr 2 Minuten, 26 Sekunden
Asyl-Bedingungen in Europa
Kinder spielen im Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Ägäisinsel Lesbos. Deutschland darf Asylbewerber in ein anderes europäisches Land abschieben, auch wenn das Sozialsystem dort mangelhaft ist. Foto: Petros Giannakouris/AP

Luxemburg (dpa) - Deutschland darf einen Asylbewerber einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zufolge wegen Unzuständigkeit in ein anderes europäisches Land abschieben, auch wenn das Sozialsystem dort mangelhaft ist.

Eine solche Überstellung sei nur dann verboten, wenn die Schwachstellen besonders gravierend seien, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs am Dienstag in

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