Bundesregierung verteidigt Hartz-IV-Sanktionen in Karlsruhe
Mit Leistungskürzungen disziplinieren die Jobcenter Hartz-IV-Bezieher: Wer nicht kooperiert, bekommt weniger Geld. Bringt das Menschen in Arbeit - oder verfassungswidrig in Existenznot?
Karlsruhe (dpa) - Arbeitsminister Hubertus Heil hat die Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher, die Jobangebote ausschlagen oder Fördermaßnahmen ablehnen, vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt.
"Der Sozialstaat muss ein Mittel haben, die zumutbare Mitwirkung auch verbindlich einzufordern", sagte der SPD-Politiker zum Verhandlungsauftakt in Karlsruhe. Dazu gehörten aus Sicht der
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