Plus Kürzungen verfassungswidrig?

Bundesregierung verteidigt Hartz-IV-Sanktionen in Karlsruhe

Mit Leistungskürzungen disziplinieren die Jobcenter Hartz-IV-Bezieher: Wer nicht kooperiert, bekommt weniger Geld. Bringt das Menschen in Arbeit - oder verfassungswidrig in Existenznot?

15.01.2019 UPDATE: 15.01.2019 06:38 Uhr 2 Minuten, 12 Sekunden
Agentur für Arbeit
Ein Schild weist den Weg zur Agentur für Arbeit. Foto: Jan Woitas/Illustration

Karlsruhe (dpa) - Arbeitsminister Hubertus Heil hat die Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher, die Jobangebote ausschlagen oder Fördermaßnahmen ablehnen, vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt.

"Der Sozialstaat muss ein Mittel haben, die zumutbare Mitwirkung auch verbindlich einzufordern", sagte der SPD-Politiker zum Verhandlungsauftakt in Karlsruhe. Dazu gehörten aus Sicht der

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