Plus Debatte um Zuschlag

Gutachten: Soli muss verfassungsrechtlich schon 2020 weg

Darf fast 30 Jahre nach der Deutschen Einheit noch ein Solidaritätszuschlag verlangt werden? Ein Verfassungsrechtler meint: Nein. Und mahnt zur Eile.

16.05.2019 UPDATE: 16.05.2019 12:18 Uhr 1 Minute, 28 Sekunden
Solidaritätszuschlag
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag verabredet, dass 90 Prozent der Soli-Zahler den Zuschlag ab 2021 nicht mehr zahlen müssen. Foto: Roland Weihrauch

Berlin (dpa) - Der Solidaritätszuschlag muss nach einem verfassungsrechtlichen Gutachten im Auftrag der FDP-Fraktion spätestens zum Jahr 2020 abgeschafft werden.

Der in der großen Koalition vereinbarte teilweise Wegfall erst ab 2021 verstoße gegen das Grundgesetz, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in Berlin. Nach dem Auslaufen des

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